Auto-Versicherung wechseln

In der Regel können Sie bei einer Auto-Versicherung von einer einjährigen Vertragslaufzeit ausgehen. Wenn Sie keine Kündigung einreichen, verlängert sich dann der Versicherungsvertrag stillschweigend. Sie können auch regulär eine Auto-Versicherung wechseln! So können Sie Ihren Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich und innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Dies ist beispielsweise spätestens der 30.11. jedes Jahres. Wer also ein attraktives Versicherungsangebot gefunden hat, sollte nicht darauf vergessen, dass man jährlich wechseln kann. Hier ist lediglich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und die richtige Form der Kündigung zu achten. Schriftlich aufgesetzt und per Post oder Fax übermittelt, haben Sie Ihren neuen Versicherungsvertrag schon so gut wie in der Hand. Bis zum Auslaufen der Auto-Versicherung mit Jahresende bleibt noch ausreichend Zeit, um sich einen neuen Versicherer zu suchen – sollte Sie noch keinen ins Auge gefasst haben.

Auto-Versicherung wechseln und Neuanmeldung

Auto-Versicherung wechselnSie haben einen neues Auto? In diesem Fall haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihren bestehenden Vertrag jederzeit vorzeitig zu kündigen. Hierbei haben Sie als Fahrzeughalter nahezu keinerlei Arbeiten mehr zu erledigen. Als Versicherungsnehmer muss man die neue Auto-Versicherung lediglich bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft an- und den alten, verkauften Wagen abmelden. Automatisch wird die Police bei der alten Versicherungsgesellschaft gekündigt. Eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer ist nicht mehr notwendig. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie die bisherige Versicherung dennoch über den Wechsel informieren. So können Sie unangenehme Überzahlungen und spätere Rückbuchungen verhindern.

Die rechtsgültige Auflösung (Wechsel) einer Auto-Versicherung

Wenn Sie die Kündigungsfrist Ihrer Auto-Versicherungen einhalten und das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß bei Ihrer Versicherung eintrifft, haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit Ihre Versicherung zu wechseln. Bei der Auto-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat. Sie können übrigens immer zum Jahresende kündigen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte natürlich auch noch einmal einen Blick in den Versicherungsvertrag werfen. Bei der Kündigung sollten Sie aber beachten, dass Sie das Schreiben immer ordnungsgemäß und vor allem nachvollziehbar an den Versicherer übermitteln. Empfohlen wird beim Auto-Versicherung wechseln daher, das Kündigungsschreiben bereits einige Tage, Wochen, Monate – bestens aber so früh wie möglich an die Versicherung zu schicken. Mit einem postalischen Einschreiben oder einem Fax haben Sie eine Sendebestätigung in der Hand und können diese im Streitfall vorweisen.

Vertragskündigung nach einem Schadensfall

Jeder Versicherungsvertrag kann bis spätestens einen Monat nach Eintritt eines Schadensfalls von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen beendet werden. Als Versicherungsnehmer müssen Sie jedoch wissen, dass Sie zwar das Recht auf eine vorzeitige Kündigung nach einem Schadensfall haben, dennoch jedoch die Prämien bis zum Ende der Vertragsbindung bezahlen müssen. Es macht daher in der Regel wenig Sinn, von diesem Recht der vorzeitigen Kündigung Gebrauch zu machen. Spricht die Versicherungsgesellschaft die Kündigung nach einem Schadensfall aus, muss sie dem Versicherungsnehmer die zu viel bezahlten Prämien natürlich ebenfalls zurückerstatten.

Vertragskündigung nach Erhöhung der Beiträge

Erhöht eine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, haben Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und die Auto-Versicherung wechseln. Hier ist auch eine rückwirkende Kündigung möglich.

Ist Ihre Auto-Versicherung zu kostspielig?

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